Vita
Seit 12 Jahren bin ich im Raum Bergisch Gladbach als Heilpraktikerin tätig.
Meine Ausgangsbasis war eine Beschäftigung mit Medikamenten in der Apotheke. Meine Begeisterung mehr über Naturheilkundliche Behandlungen zu erfahren hat mich dazu bewogen 1997 die Heilpraktiker Ausbildung zu beginnen.
Seit 12 Jahren wächst meine Praxis.
Die Geschichte des Berufsbildes “Heilpraktiker”
Von der Antike bis zur Neuzeit waren der freien Ausübung der Heilkunde keinerlei Grenzen gesetzt. In den breiten Bevölkerungskreisen geschah dies überwiegend durch die Heilkundigen aus dem Laienstand. Hierbei wurden die alten Methoden weiterentwickelt.
Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851 beendete den bisherigen Rechtszustand, konnte die Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend hemmen. Nach Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen etc., kontinuierlich zu einem Berufsstand. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnten nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.
1952 wurde diese Einschränkung, die fast einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit rechtliche Grundlage für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein.
Der Heilpraktiker dient der Gesundheit der Menschen und des ganzen Volkes. Er erfüllt seine Aufgabe nach bestem Gewissen sowie nach den Erfahrungen der heilkundlichen Überlieferungen und dem jeweiligen Erkenntnisstand der Heilkunde.
In Deutschland dürfen neben den Ärzten und Psychotherapeuten nur Heilpraktiker berufsmäßig Krankheiten diagnostizieren und therapieren. Ausnahmen sind u.a. Behandlungen meldepflichtiger Krankheiten, Geburtshilfe, Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und die Anwendung von Röntgenstrahlen. Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht.