Mein Werdegang
Der Heilpraktiker gilt als Bewahrer traditioneller natürlicher Heilverfahren
und übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.
Das natürliche Heilen baut auf der Erkenntnis auf, dass Körper, Geist,
Seele, die Umwelt und soziale Umgebung eine Einheit bilden. Der Heilpraktiker
stellt deshalb nicht nur die Krankheit als einen objektiven Tatbestand
fest, sondern richtet sein Augenmerk auch auf die Gesamtperson des Kranken.
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| Mein Werdegang |
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Die Heilpraktiker Ausbildung habe ich in Köln, Heilpraktiker Schule
von Roswitha Becker, absolviert.
Im Frühling 1999 habe ich die Prüfung vor dem Gesundheitsamt Köln
erfolgreich bestanden. Seit 2001 bin ich in eigener Praxis tätig.
Neben meiner Tätigkeit in der Praxis arbeite ich seit 1987 als
Pharmazeutisch technische Assistentin (PTA) in einer Bergisch Gladbacher
Apotheke.
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| Die Geschichte des Berufsbildes "Heilpraktiker" |
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Von der Antike bis zur Neuzeit waren der freien Ausübung der Heilkunde
keinerlei Grenzen gesetzt. In den breiten Bevölkerungskreisen geschah
dies überwiegend durch die Heilkundigen aus dem Laienstand. Hierbei
wurden die alten Methoden weiterentwickelt.
Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851 beendete den bisherigen
Rechtszustand, konnte die Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend
hemmen. Nach Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten
sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler,
Knochenrenker, Homöopathen etc., kontinuierlich zu einem Berufsstand.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der
Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung
Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnten nur noch
in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.
1952 wurde diese Einschränkung, die fast einem Ausbildungs- und
Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit rechtliche Grundlage
für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt
zu sein.
Der Heilpraktiker dient der Gesundheit der Menschen und des ganzen
Volkes. Er erfüllt seine Aufgabe nach bestem Gewissen sowie nach
den Erfahrungen der heilkundlichen Überlieferungen und dem jeweiligen
Erkenntnisstand der Heilkunde.
In Deutschland dürfen neben den Ärzten und Psychotherapeuten nur
Heilpraktiker berufsmäßig Krankheiten diagnostizieren und therapieren.
Ausnahmen sind u.a. Behandlungen meldepflichtiger Krankheiten, Geburtshilfe,
Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten
und die Anwendung von Röntgenstrahlen. Heilpraktiker unterliegen
der Schweigepflicht.
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