Praxis für
Naturheilkunde
Beate Niehörster, Heilpraktikerin
Dolmanstr. 1-3
51427 Bergisch Gladbach-Refrath
Telefon: (0 22 04) 6 90 90
  Internetadresse: www.refrath.com/niehoerster
 
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Mein Werdegang

Der Heilpraktiker gilt als Bewahrer traditioneller natürlicher Heilverfahren und übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

Das natürliche Heilen baut auf der Erkenntnis auf, dass Körper, Geist, Seele, die Umwelt und soziale Umgebung eine Einheit bilden. Der Heilpraktiker stellt deshalb nicht nur die Krankheit als einen objektiven Tatbestand fest, sondern richtet sein Augenmerk auch auf die Gesamtperson des Kranken.

Mein Werdegang

Die Heilpraktiker Ausbildung habe ich in Köln, Heilpraktiker Schule von Roswitha Becker, absolviert.

Im Frühling 1999 habe ich die Prüfung vor dem Gesundheitsamt Köln erfolgreich bestanden. Seit 2001 bin ich in eigener Praxis tätig.

Neben meiner Tätigkeit in der Praxis arbeite ich seit 1987 als Pharmazeutisch technische Assistentin (PTA) in einer Bergisch Gladbacher Apotheke.

 

Die Geschichte des Berufsbildes "Heilpraktiker"

Von der Antike bis zur Neuzeit waren der freien Ausübung der Heilkunde keinerlei Grenzen gesetzt. In den breiten Bevölkerungskreisen geschah dies überwiegend durch die Heilkundigen aus dem Laienstand. Hierbei wurden die alten Methoden weiterentwickelt.

Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851 beendete den bisherigen Rechtszustand, konnte die Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend hemmen. Nach Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen etc., kontinuierlich zu einem Berufsstand. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnten nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden.

1952 wurde diese Einschränkung, die fast einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit rechtliche Grundlage für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein.

Der Heilpraktiker dient der Gesundheit der Menschen und des ganzen Volkes. Er erfüllt seine Aufgabe nach bestem Gewissen sowie nach den Erfahrungen der heilkundlichen Überlieferungen und dem jeweiligen Erkenntnisstand der Heilkunde.

In Deutschland dürfen neben den Ärzten und Psychotherapeuten nur Heilpraktiker berufsmäßig Krankheiten diagnostizieren und therapieren. Ausnahmen sind u.a. Behandlungen meldepflichtiger Krankheiten, Geburtshilfe, Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und die Anwendung von Röntgenstrahlen. Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

(c) 2009 - 2005 Beate Niehörster
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